Ein echtes Bankkonto im
Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ist recht einfach machbar.
Selbst für Selbstständige, Freiberufler und Firmen.
Innerhalb
der ersten drei Monate nach der Einreise können EU-Ausländer einfach
unter Vorlage des Reisepasses ein Girokonto eröffnen. Der sonst übliche
Nachweis des Wohnsitzes, den man in Großbritannien in Ermangelung eines
Einwohnermeldeamtes durch die Vorlage von Utility Bills (Strom-
oder Gasrechnungen) führt, entfällt in diesem Fall.
Empfehlenswert
sind die großen britischen Banken wie Barclays, NatWest, Abbey (jetzt
Santander), HSBC, Lloyds TSB oder RSB Royal Bank of Scotland.
Schuldner können auch gleichzeitig
innerhalb von 12 Monaten mit einem Schlag all Ihre Schulden in Deutschland
loswerden. Dies ist dadurch möglich, weil auf der Insel ein Insolvenzverfahren
nur ein Jahr dauert (in Deutschland bekanntermaßen sieben Jahre).
Alle Welt spricht von
Globalisierung. Schuldner können das nun auch! So wie sich Unternehmen die Länder
mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie nun den
EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit
hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den
Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen
Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen.
Und deutsche Gerichte und deutsche
Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte
akzeptieren (BGH-Urteil vom 18.09.2001!).
Ein englisches Konto und die
Entschuldung können Ihnen beispielsweise diese in Hamburg und Berlin ansässigen
deutschen Rechtsanwälte und Steuerberater verschaffen:
www.london-consulting.org/insouk.htm
Literaturempfehlung:
„Die
Entschuldung im EU-Ausland und ihre Vorteile“
(behandelt auch andere
EU-Länder!). Nähere Infos auf
www.benn-verlag.de
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