Hinter dem neudeutschen Kunstwort
BaFin verbirgt sich eine Bundesbehörde, die äußerst unangenehm werden kann, die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht. Es ist eine im Jahre 2002 neu geschaffene Mammutbehörde,
die nicht nur Banken und Versicherungen auf die Finger schaut, sondern sich
auch sehr für alle Konten der Bundesbürger interessiert.
Während sich die SCHUFA wenigstens
nur Konten speichert, die irgendwie im Zusammenhang mit Krediten stehen, sich
nicht aber für Festgeld-, Anlage-, Wertpapier- und ähnliche Konten interessiert,
geht die BaFin da viel weiter: Sie will alles wissen.
Im Zusammenhang mit der BaFin gelten Datenschutz und vor
allem das einst so eiserne Bankgeheimnis seit 1. April 2005 nicht mehr (ein
trauriger Aprilscherz). Beispielsweise erhält Ihr zuständiges Finanzamt von der
Zentraldatei des Bundesamtes für Finanzdienstleistungen problemlos Auskünfte,
ob und wo ein Steuerzahler Konten und Depots unterhält. Bundesweit. Andere
Behörden haben ähnliche Rechte und Einblicke, was z.B. Schuldner in Situationen
bringen kann...
Aber alles hat seine Grenzen: Ausländische Bankverbindungen
sind gottseidank nicht gespeichert! Somit bieten Auslandskonten
echte Alternativen, denn deutsche Behörden können hier nicht schnüffeln und
auch die SCHUFA hat keine Chance.
Ein Konto in Deutschland hat durchaus gravierende Nachteile:
- Das
Finanzamt ist vom Datenschutz befreit und erhält alle gewünschten
Auskünfte über Konten und Depots von der BaFin, wohin alle in
Deutschland tätigen Geldinstitute alle Kundendaten melden müssen.
- Sobald
das Finanzamt die Bankverbindungen weiß, darf es die betreffenden
Institute um Detailauskünfte bitten - und erhält sie auch. Somit kann
Ihr Finanzamt Ihre sämtlichen Kontobewegungen kontrollieren und
überwachen! Sie werden "gläsern", weil es nun z.B. weiß, was Sie wann
gekauft haben. Das Finanzamt weiß damit auch über Ihre(n)
Aufenthaltsort(e) Bescheid...
- Gläubiger
können verhältnismäßig einfach mit Tricks (z.B. Blindpfändungsversuche,
nähere Erläuterungen in "Ratz-fatz-schuldenfrei - DER SCHULDEN-KO", www.benn-verlag.de) das Konto eines Schuldners blockieren.
- Die kontoführende inländische Bank übt oft Druck aus.
- Wem die Bank das Girokonto gekündigt hat, der bekommt nicht so schnell wieder ein neues bei einer anderen deutschen Bank.
Da bietet ein Girokonto im Ausland doch eine Menge legale
Vorteile, über die Sie nachdenken sollten und die vielleicht entscheidend sein
können:
- Die Kontoeröffnung im Ausland ist für jedermann trotz Kontenverweigerung in Deutschland möglich.
- Teilweise kann die Kontoeröffnung komplett auf dem Postweg bewerkstelligt werden.
- Eine Regelabfrage bei der deutschen SCHUFA wird nicht gemacht (Ausnahme: Österreich!).
- Sowohl als Übergangslösung als auch als Dauerzustand einsetzbar.
- Ihr deutsches Finanzamt erfährt nichts über die Kontoeröffnung.
- Gläubiger
können nicht pfänden, solange sie nicht wissen, wo sich das Konto
befindet. Und die hiesigen Tricks sind aufs Ausland nicht anwendbar.
- Daher
zum Parken von "Notgroschen" oder von Kapital, das z.B. für einen
Vergleich bzw. ein Insolvenzverfahren eingesetzt werden soll, eher
geeignet.
- Kein
Abzug beim
Arbeitslosengeld: Bei Scheckauszahlung behält das Arbeitsamt 10 Euro
(!) "Sonderaufwand" ein. Das sind 40 Euro im Monat, die man mehr
ausgezahlt bekommen kann, wenn man Arbeitslosengeld bzw. ALG II auf ein
ausländischen Giroonto überweisen lässt. Das Amt muss das akzeptieren,
zumal die Kosten die gleichen sind wie bei einer
Inlands-Überweisung.
- Grenzüberschreitende
Standard-Überweisungen in Euro sind preislich vergleichbar mit reinen
Inlandsüberweisungen. Das ist seit 1. Juli 2003 EU-Vorschrift.
- Mit
dem Auslandskonto können Sie Ihre Daueraufträge und Überweisungen
praktischer und billiger abwickeln als Barüberweisungen am Schalter
(5-7 Euro pro Auftrag).
- Eine Kreditkarte ist ebenfalls möglich,
notfalls auf Guthabenbasis. In Deutschland ist es unmöglich, eine
Kreditkarte zu bekommen, wenn Negativmerkmale in der SCHUFA stehen. Oft
auch als Prepaidkarte schwierig, falls Ihre Bank das überhaupt anbietet.
- Handling des Kontos auf dem Postwege oder per Online-Banking.
- Barabhebungen international am Geldautomat.
- Für Geschäfts- wie Privatkunden möglich.
- Das Auslandskonto kann meist in Euro geführt werden.
- Ein Auslandskonto kann der eigenen Risikovorsorge dienen (Scheidung, Rechtsstreit, Insolvenz, Altersvorsorge, Erbfall usw.)
TIPPFallen Sie nicht auf Vermittler von Auslandskonten
herein! Sie bieten ihre Dienste in Kleinanzeigen, vor allem aber auf Tausenden
von Internetseiten an. Dabei werden trotz der Not von Verschuldeten horrende
Vermittlungsgebühren verlangt. Bei 0900-Telefonnummern oder -Faxabrufen oder
für eine schlecht kopierte DIN A4-Seite können Kosten bis zu 100 Euro
entstehen!
Sie brauchen keine Hiwis, um ein Konto im Ausland
zu eröffnen. Sie ersparen sich dadurch nicht nur unverschämte Gebühren, sondern
oft auch Ärger (es kommt immer wieder vor, dass Zahlungen „verschwinden“).
Selbst für eine Kreditkarte müssen Sie keine 200-300 Euro Einstiegsgebühr
bezahlen. Für weitaus weniger Geld können Sie meist sogar mit einem
Billigflieger in Ihr Wunschland fliegen, um sich Konto und/oder Kreditkarte zu
besorgen und haben noch einen schönen Urlaubstag obendrein.
Zunächst einmal kann jeder, der irgendwo an
Deutschlands Rändern wohnt, ein paar Kilometer weiter über die Grenze fahren
und im Nachbarland ein Konto eröffnen. Ganz legal. In einem EU-Land allzumal,
aber auch in der Schweiz. Es gibt keinerlei Vorschriften, die dies verbieten.
Es gibt auch keine Bestimmungen, dass der Kontoinhaber im gleichen Land seinen
Wohnsitz haben muss.
Die deutsche Grenznähe ist schon deshalb empfehlenswert,
weil Mitarbeiter der Auslandsbank oft auch Deutsch sprechen. Auch in
Touristenzentren ist die Verständigung besser. Mit Englisch kommt man aber
überall zurecht.
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Konto in Großbritannien